
FRIEDBERG-BAD NAUHEIM E.V.
im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V.
Hüttenordnung (§ 12 der Satzung)
Die Hütte steht grundsätzlich nur den Mitgliedern des Vereins zur Benutzung zur Verfügung.
Anmeldungen zum Besuch der Hütte werden vom Hüttenwart entgegen-genommen.
Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Hütte sind 15,00 Euro pro Nacht inkl. Holz für eine Gruppe von maximal 6 Personen.
Die Hüttenschlüssel sind beim Hüttenwart abzuholen. Für Nichtmitglieder wird eine Kaution von x Euro für eventuell entstehende Schäden erhoben.
Die Hütte darf mit Kraftfahrzeugen nur über Ober-Rosbach aufgesucht werden. Die Anzahl der Kraftfahrzeuge ist begrenzt (max. 3 Pkw), Fahrgemeinschaften bilden.
Die Hüttenschlüssel dienen zur Öffnung der beiden Vorhängeschlösser am Grundstückstor und an der Hüttentür und der beiden Türschlösser an der Hüttentür.
Die Hütte und ihre Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet auf dem Dachboden zu schlafen. Rauchen und offenes Feuer sind in der Hütte untersagt.
Müll ist in mitgebrachten Behältnissen (Müllsäcke o.ä.) zu sammeln und nach Hause mitzunehmen.Jeder Benutzer hat seinen Namen und die Dauer des Aufenthalts in das aufliegende Hüttenbuch einzutragen. Die Kostenbeiträge und Spenden sind ebenfalls einzutragen.
Bei Beendigung des Aufenthalts ist die Hütte im Innen- und Außenbereich gründlich zu reinigen und aufzuräumen. Die Fenster Läden und Türen sind fest zu schließen und zu sichern.
Die Hüttenschlüssel sind unverzüglich nach Beendigung der Benutzung der Hütte an den Hüttenwart zurückzugeben und die Kostenbeiträge zu entrichten.
Arthur Gebauer, Hüttenwart, Tel. 06031/5255