Wanderordnung

VEREINIGTE WANDERVEREINE
FRIEDBERG-BAD NAUHEIM E.V.
FRIEDBERG-BAD NAUHEIM E.V.
Zweigverein des Taunusklubs e.V. und des Vogelsberger Höhen-Clubs e.V.
im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V.
im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V.
Wanderordnung (§ 12 der Satzung Stand 07.05.26)
- Wanderordnung Die Vereinigten Wandervereine Friedberg-Bad Nauheim e.V. haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Wandern zu pflegen. Ihre Mitglieder können sich daran beteiligen und Gäste sind herzlich willkommen. Die Werbung hierzu sollte für jedes aktive Mitglied selbstverständlich sein. Die Wanderordnung ist für alle Wanderer verbindlich. Dies gilt auch für Gäste nach vorheriger Information durch den Wanderführer/in.
- Landschaft, Natur und Umweltschutz Wanderer sollen der Natur und Landschaft mit Respekt begegnen. Geschützte Pflanzen sollten nicht ausgegraben werden. Lärm ist zu vermeiden, um das Wild und die Vogelwelt nicht zu stören. Das Abkürzen von Wanderungen quer durch den Wald und durch Schonungen sollte unterbleiben. Im Wald soll kein offenes Feuer entfacht werden. Rauchverbote sind einzuhalten. Jeglicher Müll im Wald und in der Landschaft ist zu vermeiden und muss in vorhandene Behälter entsorgt werden (auch Bananenschalen). Sind keine Behälter vorhanden, sind Abfälle mitzunehmen.
- Der Jahres-WanderplanAlle Mitglieder des Vereins werden gebeten, den Wanderwart/in mit eigenen Vorschlägen zu unterstützen. Der Wanderwart/in erstellt den Wanderplan für das kommende Jahr und stimmt diesen in der endgültigen Fassung mit dem Vorstand ab. Vorzugsweise sollten die Wanderungen insbesondere im Hinblick auf die Berufstätigen auf die Wochenenden gelegt werden, auch mit dem Ziel jüngere Mitglieder zu gewinnen. Die Wanderstrecken werden unterschieden in:A-Wanderungen ab ca. 13 kmMonatlich sind möglichst eine A- und eine B-Wanderung oder mindestens zwei B-Wanderungen anzubieten. Weitere Jahresaktivitäten wie z.B. Busausflüge und Wanderwochen sind möglich, wenn sich für die Durchführung entsprechende Mitglieder bereit erklären. Veranstaltungen sind nicht immer automatisch vom Wanderwart/in zu organisieren. Der Jahres-Wanderplan wird auf der Website veröffentlicht.
B-Wanderungen bis ca. 13 km
Zweiter Samstag im Monat: offener Hüttentag an der Kapersburg, ca. 10 km - Der Monatsplan der Wanderungen Die Wanderführer/innen stellen sicher, dass die Textbeiträge bis zum 15.ten des Vormonats an den Webmaster und Pressewart/in weitergeleitet werden. Der Wanderwart/in stimmt den Monatsplan mit dem/der 1. Vorsitzenden final ab. Im Verhinderungsfall wenden sich die Wanderführer/innen umgehend an den Wanderwart/in. Der Monatsplan wird nach Freigabe auf der Website veröffentlicht.
- Die Wandertermine für das kommende Jahr Der/die 2. Vorsitzende sendet die Wandertermine des kommenden Jahres per Mail an den Taunusklub e.V., den Vogelsberger Höhen-Club e.V. (VHC) und die Bad Nauheimer Seniorenzeitung. Zudem werden die Wandertermine viermal im Jahr dem Vorsitzenden des VHC für die Zeitschrift „Der Vogelsberg“ übermittelt.
- Externe Veranstaltungen Die Veranstaltungen des Taunusklubs e.V., des Vogelsberger Höhen-Clubs e.V. und des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. kann der Wanderwart/in als außerplanmäßige Wanderungen im Wanderplan berücksichtigen.
- Aufgaben der Wanderführung
- trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung;
- bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermittelt sie die kostengünstigsten Fahrpreise (Gruppenkarte oder Hessenticket);
- ist allen Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt, ihren Anordnungen ist nachzukommen;
- bei extremer Wetterlage kann sie den Ablauf der Veranstaltung ändern, u.U. sogar absagen oder abbrechen;
- die Teilnehmer haben sich vor der Wanderung zu vergewissern, ob sie den Anforderungen gewachsen sind. Sie haben sich zweckmäßig auszurüsten;
- bestimmt Ruhepausen, Wandertempo, Rastplätze sowie Ort und Zeitpunkt einer Einkehr;
- hat ein Vorauseilen oder Zurückbleiben von Wanderern zu unterbinden;
- wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen möchte, hat dies der Wanderführung mitzuteilen;
- erstellt eine Teilnehmerliste für jede Wanderung und leitet diese an den Statistiker/in weiter;
- wirkt im Konfliktfall deeskalierend auf die Wandergruppe ein;
- Vorwanderungen sollten durchgeführt werden. Die Unkosten für ÖPNV oder PkW (0,38 Cent/km) sind mit dem Kassenwart/in abzurechnen.
- Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung etwaiger Kosten.
- Allgemeines Fahrgemeinschaften mit dem eigenen PkW erfolgen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Mitfahrer und Fahrer. Beide Seiten stimmen sich über eine Fahrtkostenbeteiligung ab (0,10 € pro gefahrenen Kilometer pro Person). Nichtmitglieder zahlen pro Wanderung einen Unkostenbeitrag von Euro 3,00. Dieser soll die Vereinskasse erhalten.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung An Wanderungen, Vereinsveranstaltungen, Reisen und Führungen beteiligt sich der Wanderfreund/in auf eigene Gefahr. Die Vereinigten Wandervereine und die Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Die dem Hauptverein (VHC) gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen haftpflicht- und unfallversichert bei der Pax-Gruppenversicherung.
Die Wanderordnung wurde in der Vorstandssitzung vom 07. Mai 2026 besprochen und genehmigt.
Sie tritt ab sofort in Kraft.
Sie tritt ab sofort in Kraft.